Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 09.04.2013 mit der RIVA Stahl GmbH mit Sitz in Hennigsdorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 4567 NP), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 06.08.2013 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung kann einen Vorsitzenden der Geschäftsführer bestimmen.
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Befugnis zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter kann erteilt werden.