| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft sind der Umwelt- und Naturschutz (§ 1 BbgNatSchG), die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Flora, Fauna und Gewässer („Umweltbildung“ gem. § 1c BbgNatSchG) sowie die Unterrichtung der Bevölkerung über Möglichkeiten autarken Lebens im Hinblick auf natürliche Nahrungsquellen und deren Zubereitung, Wasserversorgung, biologische Abwasserklärung und die Gewinnung regenerativer Energie.
(2) Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke gem. Absatz 1 insbesondere dadurch, dass schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus städtischen Umfeldern durch die Erleichterung der Teilhabe an und des Zugangs zu Naturerlebnissen und Umwelterfahrungen („Umweltbildung“) in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Dies soll dazu beitragen, Lücken der schulischen und heimischen Erziehung zu schließen, d.h. diese zu unterstützen und zu ergänzen.
Darüber hinaus werden Workshops, Seminare und Retreats für Erwachsene angeboten, die im weitesten Sinne naturtherapeutische Ziele verfolgen und zugleich ebenfalls der Umweltbildung gem. vorstehender Beschreibung dienen.
Die Gesellschaft veranstaltet die Inselaufenthalte und stellt in diesem Zusammenhang ih-re Infrastruktur sowie organisatorische und personelle Unterstützungsleistungen zur Ver-fügung, auch zu Gunsten der ggf. zuständigen Pädagogen und Therapeuten.
(3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Ab-schnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten. Die Gesellschaft darf,.im Rahmen des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, ihre Geschäfte im In- und Ausland betreiben, insb. Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. |