Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Aufgaben eines kommunalen Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsunternehmens - insbesondere die Versorgung mit elektrischer Energie, Gas, Wärme und Wasser sowie der öffentliche Personennahverkehr -, die Übernahme artverwandter wirtschaftlicher Aufgaben sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen unmittelbar und mittelbar beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten sowie Unternehmens-, Betriebsführungs-, Betriebsberatungs-, Interessengemeinschaftsverträge und dergleichen abschließen.