Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Er vertritt die Gesellschaft stets allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
ist die Forschung und Entwicklung im Bereich der Natur-, Ingenieur- und Agrarwissenschaften sowie alle darauf folgende Tätigkeiten, insbesondere die industrielle Herstellung von Produkten.