Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann für ein einzelnes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
1. Die Förderung der Altenhilfe durch die Planung, die Durchführung und den Betrieb von ambulanten sozialen Diensten im Rahmen der ASB-Richtlinien des Bundesverbandes. Darunter besonders der Betrieb von Einrichtungen der ambulanten Pflege sowie des Betreuten Wohnens unter Berücksichtigung neuer Möglichkeiten der Hilfe in inhaltlicher und methodische Hinsicht.
2. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtpflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Die Gesellschaft ist hierzu Mitglied in einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege. Die Kooperation mit anderen regionalen Trägern der Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen.
3. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege durch Übernahme von Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen, insbesondere im Rahmen der Durchführung von Leistungen in ambulanten und teilstationären Pflegeeinrichtungen.
4. Die Förderung der Berufsbildung durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern und Mitgliedern in allen satzungsgemäßen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen.
5. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch die Pflege und Stärkung der sozialen Verantwortung in der Bevölkerung und Förderung der ehrenamtlichen Mitarbeit durch Bewerbung, Betreuung und Bereitstellung von ehrenamtlichen Aufgaben und Ehrenämtern.