| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 01.02.2014 ( AZ: 15 IN 414/13) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 270 InsO angeordnet. Es wird ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 01.02.2014 und endend am 31.12.2014 festgesetzt. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 01.01.2015 auf das satzungsgemäße Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01.01.eines Jahres und endend jeweils am 31.12. eines Jahres festgesetzt. |
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