| Gegenstand | die Funktion einer Beteiligungsgesellschaft. Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und den Verkauf von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung anderen Vermögenswerten, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Tätigkeiten, die einer Genehmigung - insbesondere solche nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) - bedürfen. |