| Gegenstand | Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie ist berechtigt, weitere Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. |