| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie die Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen.
Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und Entwicklung sowie ggf. Verwertung eigenen Grundvermögens. |