| Gegenstand | Der Kauf, der Verkauf, das Halten und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und Unternehmensverträge abschließen. Ausührende und Beratende Dienstleitungen jeglicher Art. Der Kauf und die Vermietung/Verpachtung von Grundstücken sowie Gebäuden. Erstellen und Betreiben von Internetpräsenzen, Affiliate Marketing und Servicedienstleistungen |