| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie darf insbesondere gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |