Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Der Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens und der Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind ferner alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Zur Förderung des Gesellschaftszwecks wird das Unternehmen insbesondere (aber nicht ausschließlich) folgende Handlungen vornehmen: Beteiligung an anderen Unternehmen; Kauf und Verkauf von Immobilien; Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen; börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art, wie z.B. den Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETFs, Futures, CFDs, Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte zur Einnahmenerzielung.