| Gegenstand | Die Verwaltung des eigenen Vermögens und der Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind ferner alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. Zur Förderung des Gesellschaftszwecks wird das Unternehmen insbesondere (aber nicht ausschließlich) folgende Handlungen vornehmen: Beteiligung an anderen Unternehmen; Kauf und Verkauf von Immobilien; Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen; börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art, wie z.B. den Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETFs, Futures, CFDs, Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte zur Einnahmenerzielung. |