Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Umsetzung von Projekten in den Bereichen dezentraler Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme und Kälte sowie die Gestaltung der dazu erforderlichen örtlichen Infrastruktur, einschließlich von Lade- und Verbrauchsinfrastruktur, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und von Konzepten zur Steigerung der Nachhaltigkeit, sowie die Erzeugung und Verteilung von Strom, Wärmeenergie, Kälte und Gebrauchswarmwasser, die Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von hierzu erforderlicher Anlagen sowie sämtliche damit verbundenen Planungs- und Dienstleistungen, sofern die Gesellschaft und/oder ihr direkter oder mittelbarer Gesellschafter unter Beachtung der Anforderungen des § 122 BbgKVerf zuständig ist und/oder die Leistung der Gesellschaft und/oder ihrem direkten oder mittelbaren Gesellschafter und/oder mit diesen im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen direkt zugutekommt.