Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Beteiligungen und eigenen Vermögens, insbesondere die Errichtung bzw. Erschaffung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Verwerten und das Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagegesetz (KAPB).