| Gegenstand | Vermögensverwaltung, insbesondere die Anlage des Gesellschaftsvermögens in Termingeschäften, Vermögensanlagen und Finanzinstrumenten aller Art, auf eigenen Namen und eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen. |