Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Halten und Verwalten eigenen Vermögens einschließlich der Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als geschäftsleitende Holding, sowie die Übernahme der Geschäftsführung in Kapitalgesellschaften.