Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Baugenossenschaft Herzberg eG mit Sitz in Herzberg (Amtsgericht Neuruppin, GnR 63) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 24.11.2022.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Vorbereitung und Durchführung von Bauhandwerksleistungen sowie der Kauf und Verkauf von Baustoffen und Baumaterialien sowie Vermietung von Baumaschinen und die Vermietung von Hausbooten. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung dieses Gegenstandes dienen.