mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb einer Fahrschule, die Aus- und Weiterbildungen als Bildungsträger nach SGB III, Aus-und Weiterbildung von Berufskraftfahrern und Gabelstapelfahrern, Ladekranausbildung, Arbeitsvermittlung sowie die Durchführung aller Geschäfte, die dem Geschäftszwecke dienlich sind, nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis (§§ 10,11 Fahrlehrergesetz); ferner die erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung an ein verbundenes Unternehmen.