Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Fertigung und Handel von Konsum- und Anlagegütern, insbesondere Merchandise-Artikel, Erwerb von Lizenzen und deren Verwertung, die erlaubnisfreie Unternehmens- und Marketingberatung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.