| Gegenstand | Erwerb, Halten und Verwalten, insbesondere durch Vermieten oder sonstige entgeltliche Nutzungsüberlassung, und Verwerten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, bebaut oder unbebaut, im In- und Ausland, jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Tätigkeiten, die unter die MaBV fallen, werden nicht unternommen. |