| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung nachstehender Zwecke.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind
a) die selbstlose Unterstützung von Personen, welche infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder aus wirtschaftlichen Gründen auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 AO);
b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO);
c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
d) die Förderung der Religion (§ 52 Abs. 2 Nr. 2 AO);
e) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO);
f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO);
g) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung in der letzten am 31.12.2019 gültigen Fassung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO);
h) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorstehender gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht
a) durch den Betrieb eigener Kindertagesstätten;
b) durch den Betrieb von Kindertagesstätten ergänzende Kinder- und Jungendprojekte sowie intergenerationelle Projekte;
c) durch die Unterstützung von Kirchengemeinden bzw. kirchennaher gemeinnütziger Träger bei der Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe;
d) durch die pratktische Förderung der Inklusion von Kindern und Familien mit Fluchthintergrund in den Einrichtungen und Projekten der Gesellschaft;
e) durch die Bildungsarbeit mit Kindern und ihren Bezugspersonen zur Erweiterung der sozialen, mentalen und persönlichen Kompetzenzen, interkulturelles und soziokulturelles Lernen, Förderung von Inklusion und Partizipation;
f) durch die Integration und Stärkung des Ehrenamtes in den Einrichtungen und Projekten der Gesellschaft |