Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, der Erwerb, die Beteiligung, die Veräußerung, die Verwaltung von Beteiligungen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung, der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken, die Erbringung von Dienstleistungen, die Werbung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung sowie die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher und verwandter Aufgaben