Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, die Vermarktung und der Betrieb von Software und mobilen Applikationen, insbesondere internetbasierter Software und Applikationen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang hiermit.