| Gegenstand | Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von eigenen mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften, einschließlich stillen Beteiligungen, sowie sonstigen eigenen Vermögensanlagen aller Art, jeweils im In- und Ausland, und ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, und jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft kann alle diejenigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet erscheinen, unmittelbar oder mittelbar den Zweck der Gesellschaft zu fördern, jedoch unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, sich hieran zu beteiligen oder zu pachten. |