| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie andere Unternehmen zu gründen. |