| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens, Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, sowie Erwerb und Verwaltung von Immobilien, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.
Ferner die Erbringung von Geschäftsführungs-, Management-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen. |