Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Beteiligung und Gründung von und an Unternehmen und die Verwaltung dieser. (2) Weiterhin ist Unternehmensgegenstand der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien, sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgenommen sind somit alle Tätigkeiten, die einer gesonderten Erlaubnis und / oder einer besonderen Zulassung bedürfen. (3) Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das ln- und Ausland. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, im ln- und Ausland Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen zu errichten.