Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
- der Erwerb, das Halten und der Verkauf von Geschäftsanteilen von Tochtergesellschaften;
- Ankauf, Verwaltung und Vermehrung von Vermögenswerten.