Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung von Zeltplätzen und Wohnmobilstellplätzen, die Vermietung von Stellplätzen für Fahrräder, die Vermietung von Fahrrädern und Wohnmobilen, die vorrübergehende Beherbergung von Gästen und die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen für Reisende, die Durchführung von Konzerten und anderen kulturellen Veranstaltungen, die Vermietung von Geräten und Einrichtungen für Bildung, Unterhaltung, Sport und Kultur, der Verkauf von Lebensmitteln und Merchandiseartikeln, die Verpflegung von Gästen mit Speisen und Getränken, die Erbringung von Informations-, Beratungs- und Reservierungsdiensten ijn Bezug auf die vorübergehende Beherbergung und Verpflegung von Gästen und die Lizenzierung von Markenrechte an Dritte innerhalb und außerhalb eines Franchisesystems.
Die Gesellschaft darf alle nicht erlaubnispflichtigen Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Der Gegenstand umfasst auch sämtliche branchenüblichen Nebentätigkeiten.