Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Handel und Ausschank von alkoholischen und alkoholfreien Getränken. Der Handel und die Herstellung Gastronomieartikeln sowie dazugehörige Werbeartikeln. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie Catering und zugehöriger Dienstleistungen und sowie von Schulungsveranstaltungen im Bereich des Brauwesens.