Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Agrargenossenschaft Groß Lüben eG mit Sitz in Groß Lüben (Amtsgericht Neuruppin, GnR 101) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.04.2020.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Die gemeinschaftliche Produktion landwirtschaftlicher, insbesondere pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, die Veredelung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die Verwertung/ der Absatz der erzeugten Produkte, die Zucht und Vermehrung von Vieh, die Unterhaltung und der Betrieb von Neben- und Hilfsbetrieben und die Beteiligung an Unternehmen, die den o.a. Zwecken dienlich sind.