| Gegenstand | Gründung von Unternehmen, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und der Erwerb und das Verwalten von Grundvermögen, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleitung für Dritte, die Übernahme der Geschäftsführung in anderen Unternehmen sowie die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und Marketing jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen |