Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Liquidator kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Handel mit Waren und Dienstleistungen aller Art aus der Konsum- und Investitionsgüterbranche, die nicht genehmigungspflichtig sind,
- Betrieb von Internet-Plattformen,
- Immobilienverwaltung,
- direkte und indirekte Beteiligung an anderen Gesellschaften,
- Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften,
- Unternehmensberatung,
- Übernahme von Industrievertretungen