| Gegenstand | Förderung der Jugendhilfe, der ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung und der Altenhilfe entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen sowie der Familien und Senioren in der Öffentlichkeit, bei Vertretungskörperschaften und Behörden. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: Aufbau und Unterhaltung von Einrichtungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe; Entwicklung, Förderung und Trägerschaft von Hilfs- und Beratungsangebote zur Bewältigung von Krisensituationen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Familien; Förderung sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher; Vermittlung christlicher Werte, Normen und Ethik, u. a. durch die Förderung und Durchführung von Freizeiten, Seminaren, Selbsthilfegruppen, evangelistischen Veranstaltungen, Konzerten und Veranstaltungen mit Lehrinhalten; Betreuung und Unterstützung von älteren und hilfsbedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen oder im häuslichen Wohnumfeld; Entwicklung und Unterhaltung von alternativen Betreuungskonzepten (wie z. B. Betrieb eines Mehrgenerationenhauses). Darüber hinaus fördert die Gesellschaft die Flüchtlingshilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: Betreuung, Begleitung und Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. |