Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Dienstleistungen und der Handel im landwirtschaftlichen Bereich sowie die Produktion und der Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten jeglicher Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Betätigungen, insbesondere die landwirtschaftliche Urproduktion bestehend aus Ackerbau und Milchproduktion