| Gegenstand | Förderung der Hilfe für Behinderte, Förderung des Wohlfahrtswesens und Förderung der Bildung von Behinderten. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (Wahrnehmung mildtätiger Zwecke i.S. der Abgabenordnung). Vorgenanntes gilt auch für die Unterstützung von Angehörigen / Sorgeberechtigten der vorgenannten Personen. |