| Gegenstand | die Erbringung von Management und sonstigen unternehmensberatenden Leistungen, soweit diese keiner staatlichen Genehmigung bedürfen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen, soweit eine gesonderte Erlaubnis hierzu nicht erforderlich ist. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. |