| Gegenstand | Der Betrieb einer Kindertagesstätte zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII und des darauf beruhenden Kitatagesstättengesetzes mit den Zielen:
- die bedürfnisorientierte Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren, dabei werden die Kinder entsprechend dem eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag der kommunalen Kindertagesstätten in geeigneter Form auf die Grundschule vorbereitet,
- Grundlage des Maßstabes der Betreuung und Bildung und Erziehung von Kindern ist der in § 3 Absatz 1 KitaG formulierte Auftrag, die eigenständige alters- und entwicklungsadäquate Betreuung, Bildung, Erziehung und Versorgung der Kinder sicherzustellen.
- Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer ganzheitlichen Entwicklungs- und Persönlichkeitsförderung der Kinder. Dabei steht die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder unter den Aspekten der Ganzheitlichkeit, der Nachhaltigkeit und der sozialen Verantwortung für eine Gesellschaft, die den zukünftigen Herausforderungen und Anforderungen gewachsen ist,
- Die Bewegung und Projektarbeit der Kinder aller Altersstufen in der Natur stellt einen der Schwerpunkte in der pädagogischen und gesundheitsorientierten Konzeption dar,
- Es stehen sowohl die individuellen Interessen, Lernwege und Talente der Kinder als auch die sozialen Kompetenzen im Mittelpunkt des pädagogischen Handels der Gesellschaft. Dieses Handeln zielt darauf ab, die Kinder auf ihrem Weg zu einem glücklichen, gesunden, selbstwirksamen und handlungskompetenten Menschen zu unterstützen und zu begleiten.
Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Bildungsreisen und durch Beratung. |