| Gegenstand | der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und die Veräußerung von Immobilien und Liegenschaften, Gebäuden, grundstücksgleichen Rechten für eigene Rechnung. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind und keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen. Die Verfolgung des Unternehmensgegenstandes kann auch durch die Beteiligung an Tochterunternehmen erfolgen. Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die dem KWG unterliegen. |