Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und die Veräußerung von Immobilien und Liegenschaften, Gebäuden, grundstücksgleichen Rechten für eigene Rechnung. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich sind und keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen. Die Verfolgung des Unternehmensgegenstandes kann auch durch die Beteiligung an Tochterunternehmen erfolgen. Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die dem KWG unterliegen.