| Gegenstand | der Erwerb, die Entwicklung und die Bebauung von Immobilien, deren Verkauf, Verwaltung und Vermietung/Verpachtung sowie alle sonstigen erlaubnisfreien Tätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO sind gestattet, werden aber erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen. |