| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, falls bestellt, sämtlichen sonstigen Vorständen soweit vom Vorstand ermächtigt, im Rahmen der jeweiligen Ermächtigung, und vom Alleinigen Vorstand (falls vorhanden). |