Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb und die Beteiligung an Billardsportanlagen. Im-Export bzw. Handel mit sportspezifischen Produkten. Entwicklung, Vermarktung und Verbreitung von Geschäftsmodellen für und mit dem Billardsport. Veranstaltung und Ausrichtung von Turnieren und Sportwettbewerben nebst allen dazugehörigen Leistungen. Betrieb und Entwicklung von Webseiten für Billardsport und -Geschäft sowie Entwicklung, Vertrieb und Vermietung entsprechender Soft- und Hardware. Veranstaltung und Ausrichtung von Messen, Ausstellungen und Sportevents. Vermarktung von Sportveranstaltungen und Sportlern.