| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter und folgender gemeinnütziger Körperschaften abschließen: KJSH-Stiftung für Kinder-, Jugend- und Soziale Hilfen; KJSH - Verein für Kinder-, Jugend- und Soziale Hilfen e.V.. |