Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Betriebsführung sowie das Halten von Vermögen, ferner landwirtschaftliche Tätigkeiten, Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum einschließlich Landtouristik und Verpflegungsleistungen sowie Produktion von und Handel mit Agrarprodukten und Erzeugnissen aus diesen, ferner die Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen und die Lehrausbildung