Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte.