Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einer von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Hat die Gesellschaft nur einen Liquidator, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Liquidatoren können von dem Verbot des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand
Die Produktion und der Vertrieb von Elektromobilen und damit im Zusammenhang stehende Serviceleistungen.