Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
- Ankauf, Verkauf, Entwicklung, Bebauung und Betreibung/Bewirtschaftung von Grundbesitz, insbesondere Campingplätzen.
- Bauträgertätigkeit.