| Gegenstand | Erwerb und Verwaltung von Vermögensgegenständen und Beteiligungen jeder Art, insbesondere der Erwerb von Geschäftsanteilen anderer Unternehmen, der Betrieb der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte mit Unternehmen aller Wirtschaftszweige, sowie die Unternehmensberatung. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes, des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz) und des Gesetzes über Kapitalanlagengesellschaften.
Vermittlung oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen.
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben, a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. |