| Gegenstand | Die Unterstützung und Pflege von Personen, die (infolge ihres körperlichen Zustandes) auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, teilstationäre Pflege, Haushaltshilfe, Hauspflege, Familienpflege und soziale Dienste erfüllt. |