Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie die Verwaltung eines Gewerbebetriebes bei gleichzeitiger Übernahme der persönlichen Haftung